Hundeausbildung durch qualifizierte Ausbilder mit langjähriger Hunde- und Hundeplatzerfahrung
Bitte vereinbaren Sie für einen Erstbesuch einen Termin mit dem genannten Trainer, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können.
Bringen Sie beim Ersttermin bitte den Versicherungs- und Impfnachweis zur Einsicht mit. Gern, sofern vorhanden, auch Ihren Sachkundenachweis.
Ansprechpartner:
Cordula, Henrike, Ursula
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Sofern Sie zusätzliche behördliche Auflagen für Ihre Hundehaltung erhalten haben, bringen Sie die entsprechenden Unterlagen bitte zum Ersttermin mit, damit wir diese bei der Auswahl der Trainingsgruppe berücksichtigen können.
Ansprechpartner: Corinna, Ursula
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Ansprechpartner: Henrike
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Ansprechpartner: Angelika, Anja, Sylvia, Julia
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Ansprechpartner: Cordula, Henrike, Ursula
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Ansprechpartner: Corinna, Mathias
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Ansprechpartner: Angelika, Sylvia
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Ansprechpartner: Corinna; Henrike
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Ansprechpartner: Corinna
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Ansprechpartner: Cordula, Mathias
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Ansprechpartner: Angelika, Sylvia
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Ansprechpartner:
Anja, Sylvia
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Ansprechpartner:
Anja, Sylvia
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Bitte vereinbaren Sie für eine Schnupperstunde einen Termin mit dem genannten Ansprechpartner, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können.
18:00 Uhr Beginner und Fortgeschrittene
Ansprechpartner: Cordula, Mathias
(Voranmeldung erforderlich)
19:00 Uhr Beginner und Fortgeschrittene
Ansprechpartner: Cordula, Mathias
(Voranmeldung erforderlich)
DIE WELPENSPRECHSTUNDE
Hilfe, ein Welpe zieht ein! Was muss ich beachten, wie bereite ich den Welpen auf sein neues Zuhause vor, was ziehe ich ihm an? Fragen über Fragen! In dieser aufregenden Phase möchten wir Euch zur Seite stehen.
Nachdem Ihr Welpe seine ersten Lebenswochen bei seiner Mama und den Geschwistern verbracht und dort auch einiges gelernt hat, sollten Sie daran festhalten und Ihrem Welpen den wichtigen, regelmäßigen Kontakt zu gleichaltrigen Welpen ermöglichen.
In der 8. bis ca. 21. Lebenswoche findet eine wichtige Phase statt, in der die Welpen durch intensives Spiel mit gleichaltrigen ihr Sozialverhalten erlernen. Doch nicht nur das Spiel mit anderen Welpen, sondern auch Herausforderungen und Erfahrungen, die positiv prägen, Action und Spaß sind Bestandteil vom Welpentraining. Damit ihr Welpe nicht über- oder gar unterfordert wird, bieten wir Ihnen folgende Trainingsgruppen an:
Samstag
11:00 Uhr Welpentraining
Ansprechpartner: Siehe vorstehende Übersicht
Obedience – das ist die Königsdisziplin unter den Hundesportarten. Hier dreht sich alles um den Gehorsam des Hundes bei der Ausführung von Kommandos. Teamarbeit zwischen Hund und Mensch steht dabei an aller erster Stelle.
Der Rally-Obedience-Parcours besteht aus einer Reihe von Aufgaben, die das Hund-Mensch-Team möglichst fehlerfrei zu bestehen hat. Der Hundeführer begleitet seinen Hund, feuert ihn an und gibt ihm die erforderlichen Kommandos. Schilder zwischen den Teilstrecken zeigen dem Team an, welche Aufgabe nun absolviert werden muss und wie der Weg im Parcours weitergeht. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Schilder bleibt das Training spannend und abwechslungsreich.
donnerstags
18:00 Uhr Beginner, Fortgeschrittene
Ansprechpartner: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Mathias
Das Wichtigste beim Agility sind der Spaß und die sportliche Aktivität. Daher muss gewährleistet sein, dass der Hund gesund ist und nicht überfordert wird.
Der Hund läuft im Parcours frei und darf vom Hundeführer während des Laufs nicht berührt werden. Er wird ausschließlich über Hörzeichen (Stimme) des Hundeführers und dessen Körpersprache geführt. Die Hindernisse im Parcours sind nummeriert und genau in dieser Reihenfolge zu absolvieren. An jedem Trainingstag wird der Parcours anders aufgebaut und bleibt daher immer spannend und vielfältig.
donnerstags
19:00 Uhr Fortgeschrittene, Beginner nach Absprache
Ansprechpartner: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Mathias
Auflagen für "20/40er Hunde" gemäß § 11 LHundG NRW
"Große Hunde" dürfen gemäß LHundG NRW nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt. Sofern Sie die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung ablegen möchten oder Fragen dazu haben, erreichen Sie unsere Sachverständigen über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Auflagen für "Hunde bestimmter Rassen" gem. § 10 LHundG NRW
Unsere Sachkundeprüfungen berechtigen Sie auch zum Führen eines Hundes dieser Kategorie. Sofern Sie die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung ablegen möchten oder Fragen dazu haben, erreichen Sie unsere Sachverständigen über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Klären Sie die gesetzlichen Auflagen unbedingt vor der Anschaffung des Hundes. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Auflagen für "gefährliche Hunde" gemäß § 4 LHundG NRW
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt. Mehrmals im Jahr bieten wir für unsere Kursteilnehmer/-innen auch Sachkundeprüfungen für die Anschaffung und Haltung von "gefährlichen Hunden" gem. LHundG NRW mit dem Amtstierarzt im Märkischen Kreis an. Bitte Termine per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Gerd abstimmen.
Klären Sie die gesetzlichen Auflagen unbedingt vor der Anschaffung des Hundes. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Weitere Informationen und auch Übungsmaterial für alle 3 Sachkundekategorien finden Sie auf der Startseite (Home) unter dem Punkt "Sachkundeprüfungen".
Ermöglichen Sie Ihrem "Listenhund" die Lebensqualität, die er/sie verdient. Wir unterstützen Ihren Wunsch nach einer Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung. Gerne informieren wir Sie über die gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten sowie über die trainingstechnischen Anforderungen.
Auflagen für Hunde bestimmter Rassen § 10 LHundG NRW
Die Prüfungsabnahme für "Hunde bestimmter Rassen" gem. LHundG NRW erfolgt durch unsere vom LANUV als zuständige Behörde anerkannten Sachverständigen.
Dies ist möglich, da abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 LHundG NRW die Verhaltensprüfungen für diese Kategorie nicht nur vom amtlichen Tierarzt durchgeführt werden dürfen, sondern auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle. Unsere Sachverständigen erfüllen die gesetzlichen Auflagen zur Prüfungsabnahme.
Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung einer gesetzlich möglichen vorläufigen Maulkorbbefreiung bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres.
Auflagen für gefährliche Hunde § 5 LHundG NRW
Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 3 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
Die Prüfungsabnahme für "gefährliche Hunde" gem. LHundG NRW erfolgt auf unserem Trainingsgelände regelmäßig durch den amtlichen Tierarzt im Märkischen Kreis.
(3) Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. ... Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. § 4 Abs. 4, 5 und 6 gelten entsprechend.
Bei Rückfragen oder zur Terminabsprache erreichen Sie unsere Sachverständigen per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung einer gesetzlich möglichen vorläufigen Maulkorbbefreiung bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres.
Klären Sie die gesetzlichen Auflagen unbedingt vor der Anschaffung des Hundes, insbesondere bei der Anschaffung eines Hundes aus einem anderen Bundesland. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
| Inhalt |
|---|
Welpenspielstunde, Junghundeausbildung, Mensch/Hund Training für Beginner und Fortgeschrittene, Listenhundtraining, Training mit Agilitygeräten, Obedience, Tricktraining Jahreskursgebühr für das Kalenderjahr 228,00 € |
Vorbereitungskurs und Verhaltensprüfung für „Hunde bestimmter Rassen“ gem. Landeshundegesetz NRW Kosten je Hund - für den ersten Hundeführer 150,00 € - für jede weitere Person 100,00 € - inklusiv bis zu 16 Unterrichtseinheiten/Person - keine zusätzliche Prüfungsgebühr für den jeweiligen Hundeführer Die Anmeldung zur Verhaltensprüfung erfolgt durch die Hundeschule bei entsprechendem Leistungsstand. |
Vorbereitungskurs für eine Verhaltensprüfung für "Gefährliche Hunde" gem. LHundG NRW Vorbereitungskurs für eine Verhaltensüberprüfung für "ordnungsbehördlich auffällig gewordene Hunde" gem. LHundG NRW Kosten je Hund - für den ersten Hundeführer 150,00 € - jede weitere Person 100,00 € - inklusiv bis zu 16 Unterrichtseinheiten/Person - zuzüglich Prüfungsgebühr für den Hundeführer gemäß Gebührenordnung des Märkischen Kreises Die Anmeldung zur Verhaltensprüfung erfolgt durch die Hundeschule bei entsprechendem Leistungsstand. Sofern eine Verhaltensüberprüfung behördlich angeordnet wurde, bestimmt die Ordnungsbehörde den Prüfungsort und den Prüfungszeitpunkt. |
Sachkundeprüfung für Hundehalter "20/40er Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" gem. LHundG NRW Die Prüfungsabnahme erfolgt durch unsere Sachverständigen gem. LANUV Zulassung. Kosten je Prüfung: 25,00 €. Auch dieser Betrag fließt vollständig dem Tierheim Iserlohn zu. |
Sachkundeprüfung für Hundehalter/Hundeführer für "gefährliche Hunde" gem. LHundG NRW Die Prüfungsabnahme erfolgt in unserer Hundeschule durch den Amtstierarzt des Märkischen Kreises. Die Kosten werden dem Prüfling vom Amtstierarzt gemäß der Gebührenordnung des Märkischen Kreis berechnet. Seitens der Hundeschule fallen bei Kursteilnehmer/-innen keine zusätzlichen Prüfungskosten an. |
Durchführungsverordnung des LHundG NRW
Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW (Erlass)
Hinweis auf zusätzliche Meldepflicht des Hundes beim Ordnungsamt
-> für große Hunde - § 11 LHundG NRW
-> für Hunde bestimmter Rassen - § 8 LHundG NRW
-> für gefährliche Hunde - § 8 LHundG NRW
Leitfaden für Hundebesitzer vom Jagdaufseherverband
Hundeverbringungs- Einfuhrbeschränkungsgesetz
Hundesteuersätze in NRW Stand 2024
Anmeldung, Abmeldung, Kündigung
Finanzamt Iserlohn
Steuernummer 328/5880/0023
Sparkasse Iserlohn
Kontobezeichnung: Tierschutz-Verein Iserlohn und Umgebung e. V.
IBAN: DE41 4455 0045 0004 5356 39
BIC: WELADED1ISL