Die Hundeschule vom TSV Iserlohn und Umg. e. V. startete 1998 unter der Leitung von Horst Stark mit dem Aufbau eines organisierten Hundetrainings zunächst in Sümmern, später am Seilersee und am Hemberg, bevor die Hundeschule mit Unterstützung der Stadt Iserlohn ihren jetzigen Standort am Steltenberg in Letmathe beziehen konnte.
Gerd Wittulsky löste zum 30.06.2016 Horst Stark als bisherigen Hundeschulleiter ab, verabschiedete ihn mit einer kleinen Feier in den verdienten Ruhestand und führt die Hundeschule seither in seinem Sinn weiter.
Da alle Aktiven der Hundeschule ehrenamtlich tätig sind, fließt der gesamte Erlös dem Tierschutzverein Iserlohn und Umgebung e. V. und somit dem Tierheim Iserlohn zu.
Horst Stark Gerd Wittulsky
Gründer der Hundeschule Leiter der Hundeschule
Wir bieten Ihnen Hundeausbildung durch qualifizierte Ausbilder(-innen) mit langjähriger Hunde- und Hundeplatzerfahrung, die durch regelmäßige Fortbildung ihr Wissen jeweils auf dem aktuellen Stand halten.
Wir bieten eine umfangreiche Auswahl an verschiedenen Kursen und Prüfungen an, wie z. B. Welpenspielgruppen, Junghundeausbildung, Beginner- und Fortgeschrittenenkurse, Begleithundeausbildung u. v. m. Für Hundehalter bieten wir durch eigene anerkannte Sachverständige die gem. LHundG NRW gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen für Hundehalter an. Auch Vorbereitungen und Prüfungen von gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensprüfungen gem. LHundG NRW werden von uns organisiert und durchgeführt.
Die Hundeschule Iserlohn bietet regelmäßig Seminare, Workshops, Events und Trainings in den verschiedensten Bereichen für Sie und Ihre Hunde an.
Mit unseren fachlich kompetenten und voll engagierten Trainerinnen und Trainern können wir ein breites Spektrum an Veranstaltungen anbieten und freuen uns auf viele Teilnehmer.
Informieren Sie sich hier über bereits terminierte und über zukünftige geplante Seminare. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Platz.
Wir freuen uns auf Sie. Insbesondere, da auch diese Erlöse vollständig dem Tierheim Iserlohn zufließen.
Qualifizierte Ausbilder(-innen) mit langjähriger Hunde- und Hundeplatzerfahrung aktualisieren ihr Wissen fortlaufend durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen, um ihr Wissen jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.
Alle Aktiven der Hundeschule Iserlohn arbeiten ehrenamtlich zum Wohle der Tiere im Sinne des Tierschutzes.
Somit fließen die gesamten Erlöse dem Tierschutzverein Iserlohn und Umgebung e. V., somit dem Tierheim Iserlohn, zu.
Die in unserer Hundeschule tätigen Sachverständigen gem. Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) bieten Ihnen auf dem Übungsgelände die Möglichkeit zur Sachkundeprüfung
Terminanfragen bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine Kopie des aktuellen unbefristeten Bescheides vom 13.08.2018, erstellt vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, der unsere Sachverständigen berechtigt, Sachkundeprüfungen durchzuführen, können Sie hier einsehen.
LANUV Bescheid
Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW
Seit dem 1. August 2014 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht (§ 11 des Tierschutzgesetzes) für alle, die gewerbsmäßig (auch im Nebenerwerb) für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten. Nur mit der entsprechenden Erlaubnis darf die Hundeschule dann ihr Gewerbe betreiben. Die Behörden prüfen dabei, ob die Hundetrainer, Hundeschulbetreiber oder Menschen, die es werden wollen, die erforderlichen Sachkenntnisse und Fähigkeiten haben. Der Landrat des Märkischen Kreises hat als zuständige Behörde der Hundeschule Iserlohn diese Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8 lit. f TierSchG mit Bescheid vom 26.06.2015 erteilt.
Download Bescheid Erlaubnispflicht
Zusätzlich haben Hundehalter und Hundeführer bestimmter Rassen gem. LHundG NRW auf unserem Übungsgelände die Möglichkeit, bei unseren Sachverständigen die gesetzlich vorgeschriebene Verhaltensprüfung mit ihrem Hund abzulegen.
Eine Kopie des aktuellen unbefristeten Bescheides vom 13.08.2018, erstellt vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, der unsere Sachverständigen berechtigt, Verhaltensprüfungen durchzuführen, können Sie hier einsehen.
Download Kursanmeldung Verhaltenstest
LANUV Bescheid
Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW
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Melden Sie Ihren Hund erst im Laufe des Jahres an oder möchten Sie mehrere Hunde aus einem Haushalt im Laufe des Jahres bei uns anmelden, machen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Gebührenangebot.
Überweisen Sie die Jahreskursgebühr auf das Konto der
Hundeschule Iserlohn des TSV Iserlohn und Umg. e. V.
Sparkasse Iserlohn
IBAN: DE41 4455 0045 0004 5356 39
BIC: WELADED1ISL
oder zahlen Sie bar in der Hundeschule.
Nach Zahlungseingang der Kursgebühr erhalten Sie im Büro der Hundeschule die aktuelle Trainingskarte für das laufende Jahr.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen, Anregungen und Wünsche zur Verfügung.
Damit Sie die passenden Ansprechpartner möglichst rasch finden, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten.
Durchführungsverordnung des LHundG NRW
Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW (Erlass)
Hinweis auf zusätzliche Meldepflicht des Hundes beim Ordnungsamt
-> für große Hunde - § 11 LHundG NRW
-> für Hunde bestimmter Rassen - § 8 LHundG NRW
-> für gefährliche Hunde - § 8 LHundG NRW
Anmeldung, Abmeldung, Kündigung
Finanzamt Iserlohn
Steuernummer 328/5880/0023
Hundeschule des TSV Iserlohn u. Umg. e. V.
Sparkasse Iserlohn
IBAN: DE41 4455 0045 0004 5356 39
BIC: WELADED1ISL